ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in einer Vereinbarung, für die sie gelten, wird Folgendes verstanden:
1.1
unter Auftraggeber: die (juristische) Person, die dem Auftragnehmer einen Auftrag zur Beratung, Organisation oder Durchführung einer Veranstaltung / eines Standes / einer Einrichtung / eines Interieurs erteilt hat.
1.2unter Auftragnehmer: die (juristische) Person, die sich gegenüber dem Kunden zur Beratung, Organisation oder Durchführung einer Veranstaltung / eines Standes / einer Einrichtung / eines Interieurs verpflichtet hat oder die bereit ist, dies in der Angebotsphase zu tun. .
1.3
unter Vereinbarung: eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer über die Beratung, Organisation oder Durchführung einer Veranstaltung / eines Standes / einer Einrichtung / eines Interieurs.
1.4
unter Produktionsdatum: der (erste) Tag, an dem die Veranstaltung / der Stand / das Dekor / das Interieur vom Auftragnehmer im Rahmen einer Vereinbarung organisiert oder durchgeführt wird.
1.5
unter Ort / Zeit: Ort und Zeit, die mit dem Kunden vereinbart wurden.
2.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil aller Angebote und Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer, die sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen.
2.2
Abweichende Klauseln und allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
3.1
Angebote des Auftragnehmers gelten als Aufforderung an einen potenziellen Kunden, ein unwiderrufliches Angebot zum Abschluss einer im Angebot beschriebenen Vereinbarung abzugeben.
3.2
Angebote des Auftragnehmers sind 14 Tage gültig. Dies muss vom Kunden unterschrieben und zur Genehmigung zurückgesandt werden.
3.3
Alle angegebenen Preise sind Mietpreise und bleiben, sofern nicht anders vereinbart, Eigentum des Auftragnehmers.
3.4
Wenn ein Angebot angefordert und vom Auftragnehmer ausgestellt wird, ohne dass eine Vereinbarung geschlossen wird, schuldet der Kunde alle Kosten zur Vorbereitung der Vereinbarung (Fotos, Entwürfe, Modelle, Zeichnungen usw. sowie die Löhne), sofern nichts anderes vereinbart ist. komm.
4.1
Der Auftragnehmer kann jede Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen ausführen und ist berechtigt, Dritte in und zur Ausführung einer Vereinbarung einzubeziehen.
4.2
Wenn während der Ausführung eines Vertrags Änderungen am ursprünglichen Plan erforderlich sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Änderungen / Anpassungen ohne Erlaubnis des Kunden vorzunehmen.
Soweit diese Änderungen / Anpassungen zu zusätzlichen Arbeiten führen, geht dies zu Lasten des Kunden und diese zusätzlichen Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.3
Reklamationen infolge der Ausführung eines Vertrags müssen dem Auftragnehmer so bald wie möglich, jedoch spätestens fünf Tage nach Abschluss der Ausführung, unter Strafe des Verfalls jeglicher Ansprüche per Einschreiben mitgeteilt werden.
4.4
Geringfügige Abweichungen in der Umsetzung, auch im ästhetischen Sinne, sind kein Grund zur Beanstandung.
5.1
Der Kunde muss sich um die Erlaubnis Dritter, die Erlaubnis und die Zahlung der Gebühren kümmern, die für die Ausführung eines Vertrages erforderlich sind.
5.2
Der Kunde ist verantwortlich für die Handlungen und Unterlassungen von Besuchern eines Auftrags, der vom Auftragnehmer im Rahmen einer Vereinbarung organisiert oder ausgeführt wird.
5.3
Strom-, Gas-, Wasser-, Licht- und Abwasseranlagen müssen vom Kunden selbst bereitgestellt werden.
5.4
Soweit Arbeiten mit vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Waren und Materialien ausgeführt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Waren und Materialien unter denselben Bedingungen an den Auftragnehmer zurückzugeben.
6.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung eines Vertrags auszusetzen, sobald er Grund zu der Annahme hat, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus diesen oder anderen Verträgen nicht vollständig nachkommen kann.
6.2
Die Stornierung durch den Kunden muss schriftlich und datiert erfolgen. Der Kunde kann aus einer mündlichen Kündigung keine Rechte ableiten. Von einer Stornierung kann nur gesprochen werden, wenn sie vom Auftraggeber unterschrieben wurde und sich im Besitz des Auftragnehmers befindet.
-Im Falle einer Verschiebung oder Stornierung durch den Kunden ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Gebühr in Höhe des folgenden Prozentsatzes zu zahlen:
– im Falle einer Stornierung spätestens einhundertzwanzig Tage vor dem Produktionsdatum 50% des vereinbarten Vertragspreises;
-im Falle einer Stornierung innerhalb von einhundertzwanzig Tagen und dreißig Tagen vor dem Produktionsdatum 75% des Vertragspreises;
-Bei Stornierung bis 30 Tage vor Produktionsdatum 100% des Vertragspreises.
-nbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, den tatsächlich erlittenen Schaden geltend zu machen, wenn dieser mehr beträgt.
-Wenn der Kunde die Produktion verschiebt, gilt dies als Stornierung, es sei denn, im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Kunden wird ein neuer Produktionstermin festgelegt, über den die Produktion fortgesetzt werden kann und eine Einigung über den Vertragspreis erzielt wurde.
7.1
Der Kunde muss die in der Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen einhalten. Nach Erhalt der Bestätigung durch den Auftraggeber erhält er vom Auftragnehmer eine Vorabrechnung dazu.
7.2
Die endgültige Rechnung wird vom Auftragnehmer sofort nach Lieferung versandt und muss vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, sofern nicht anders vereinbart.
7.3
Kommt der Kunde in Verzug, um den Vorschuss oder die Schlussrechnung zu bezahlen, so gilt dies ohne weitere Inverzugsetzung als Kündigung des Vertrages und es gelten die Bestimmungen des Artikels 6.1.
7.4
Verzögerungen bei der Ausführung einer Vereinbarung aufgrund verspäteter Zahlung durch den Kunden gehen immer auf Risiko des Kunden.
7.5
Reklamationen aufgrund einer Rechnung müssen dem Auftragnehmer so bald wie möglich, spätestens jedoch acht Tage nach dem Rechnungsdatum, unter Strafe des Verfalls jeglicher Ansprüche per Einschreiben mitgeteilt werden.
7.6
Der Kunde darf seine Zahlungsverpflichtung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers aussetzen oder seine Schulden gegen die Forderungen des Auftragnehmers verrechnen.
7.7
Jede Zahlung des Auftraggebers wird zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung des dem Auftragnehmer geschuldeten Kapitals verwendet.
7.8
Wird der Selbstkostenpreis des Auftragnehmers aufgrund von vorläufigen Änderungen der Umsatzsteuer, der Sozialversicherungsprämien, der Lohnsteuer oder anderer staatlicher Abgaben oder aufgrund von Preisänderungen Dritter erhöht, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Änderungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Bei Fremdwährung wird der am Rechnungsdatum des Auftragnehmers geltende aktuelle Wechselkurs verwendet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber darüber informieren.
7.9
Wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrags in Verzug ist, schuldet er dem Auftragnehmer Zinsen für den Betrag, der ab dem Tag fällig ist, an dem der Verzug eingetreten ist. Dieser Zins entspricht dem gesetzlichen Zins zuzüglich zwei Prozentpunkten mit einem Minimum von 12% pro Jahr.
8.1
Wenn der Kunde eine seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht zurechenbar erfüllt, verfällt unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers eine sofort zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Preises für die Ausführung dieser Vereinbarung aufgrund der daraus resultierenden Verzögerung. stattdessen vollen Schadenersatz zu fordern.
8.2
Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit einem zurechenbaren Mangel des Auftraggebers entstehen, werden vom Auftraggeber als Schadenersatz aufgrund dieses Mangels entschädigt. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15% des vom Auftragnehmer vom Auftraggeber zu fordernden Betrags.
9.1
Der Auftragnehmer haftet nur für unmittelbare Schäden am Auftraggeber, die unmittelbar aus der nicht, verspäteten oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages resultieren, und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet niemals für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn.
9.2
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei.
9.3
In jedem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf ein Maximum der Buy-out-Summe des Auftragnehmers begrenzt, die für die vollständige Durchführung der Veranstaltung vereinbart oder vernünftigerweise erwartet wird..
9.4
Jeder Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz muss dem Auftragnehmer innerhalb von acht Tagen nach dem Tag mitgeteilt werden, an dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Haftung des Auftragnehmers erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erfahren können. In jedem Fall erlischt ein Rechtsanspruch des Kunden auf Schadensersatz achtzehn Monate nach dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat.
9.5
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer die Arbeiten geliefert hat, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer tatsächlich mit der Fertigstellung beginnt.
9.6
Am Mietobjekt dürfen keine Änderungen oder Schäden vorgenommen werden. Schäden, einschließlich Reparaturkosten, sind vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlen.
9.7
Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen haftet der Kunde gesamtschuldnerisch für Schäden, die durch das Verhalten seiner Gäste / Besucher / Mitarbeiter verursacht werden.
10.1
Ein Mangel kann der scheiternden Partei aufgrund höherer Gewalt nicht zugeschrieben werden, wenn er nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist oder aufgrund von Gesetzen, Rechtsakten oder vorherrschenden Ansichten.
10.2
Soweit der Auftragnehmer (teilweise) von Dritten abhängig ist, unabhängig davon, ob er von ihm beauftragt ist oder nicht, können Mängel, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung dieser Dritten ergeben, nicht dem Auftragnehmer zugeschrieben werden.
10.3
Der Auftragnehmer hat das Recht, eine ordnungsgemäße Ersatzleistung zu erbringen, wenn eine Vereinbarung aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht vollständig oder teilweise wie vereinbart ausgeführt werden kann, ohne dass dies den Kunden zu einem Rabatt auf den vereinbarten Preis oder zur Beendigung der Vereinbarung berechtigt. . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über solche Umstände zu informieren, sobald ihm dies bekannt ist.
10.4
Wenn die Ausführung eines Vertrags aufgrund höherer Gewalt des Auftragnehmers dauerhaft unmöglich ist, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für die bereits vom Auftragnehmer geleisteten Arbeiten.
11.1
Der Kunde wird es unterlassen, Ideen oder Vorschläge des Auftragnehmers im Zusammenhang mit einer Veranstaltung / einem Stand / einer Einrichtung / einem Innenraum außerhalb des Auftragnehmers selbst auszuführen oder ausgeführt zu haben.
11.2
Die Urheberrechte aller Entwürfe des Auftragnehmers sind und bleiben unter allen Umständen sein Eigentum.
Für alle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt niederländisches Recht.
12.2
Sofern dem zwingenden Recht nichts entgegensteht, ist das Gericht in Breda befugt, Streitigkeiten zu beurteilen, die sich aus einer zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung ergeben.